Was
kosten Sie eigentlich?
Meine oberste
Priorität ist es, meinen Kunden ein optimales Preis-Leistungsverhältnis
zu bieten. Da jede Feier individuell ist, lässt sich an dieser
Stelle kein Preis nennen. Sie erhalten bei einer Emailanfrage mit Veranstaltungsort,
Wunschtermin und ungefährem Zeitrahmen schnellstmöglich ein
unverbindliches Angebot.
Singen Sie alles live?
Aber sicher!
Vom "Band" kommt bei Solo-Buchung die musikalische Begleitung,
aber niemals meine Stimme. Des Weiteren werden keine stimmverändernden
Effekte eingesetzt, einzig "Hall" wird hinzugefügt.
Singen Sie auch bei der Trauung in der Kirche oder im Standesamt?
Ja, sehr
gerne. Das geht sehr unkompliziert mit nur geringem Aufwand für
den Aufbau, da ich in der Kirche meist kein Mikrofon oder Beschallungsanlage
benutze.
Wie lange dauert der Aufbau?
Die Dauer
des Aufbaus ist abhängig von der Größe der benötigten
Beschallungsanlage (PA).
Bei Trauungen in der Kirche bedarf es meist gar keiner Verstärkung.
Gesang pur kann man nur noch selten genießen, in Kirchen ist
dies wunderbar möglich.
Für alle anderen Events gilt: Der Aufbau meiner kleinsten Beschallungsanlage
für bis zu 80 Personen dauert keine 20 Minuten. Der Aufbau meiner
größeren PA benötigt max. 1 Stunde.
Wie viel Platz benötigen Sie?
Der Platzbedarf
für meine Beschallungsanlage ist variabel und nie groß:
Im Duo wären 4m² schön, Solo entsprechend weniger
Kann man Ihr Equipment nutzen?
Jederzeit
gerne, so lange ich bei der Veranstaltung vor Ort bin, dürfen
Sie mein Equipment gerne für Reden etc. benutzen.
Für wie viele Personen reicht Ihre Beschallunsanlage?
Dies ist
natürlich sehr von den Gegebenheiten der Location abhängig.
Aber generell lassen sich problemlos bis zu 200 Personen optimal beschallen.
Kann man sich Lieder wünschen?
Ja, Sie
können mir bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung Liedwünsche
zukommen lassen. Falls diese noch nicht in meinem Repertoire sind,
studiere ich sie für Sie ein. Das Einstudieren neuer Songs berechne
ich allerdings extra.
Was ist, wenn Sie krank werden?
Da ich als
Livemusikerin sehr auf meine Stimme achte, ist es in den letzten Jahren
zu keinem Terminausfall gekommen. Sollte es mir aus gesundheitlichen
Gründen nicht möglich sein, den Termin wahrzunehmen, legen
mein Team und ich alles daran, adäquaten Ersatz zu finden.
Was ist, wenn die Veranstaltung ausfällt?
Im Falle
von Höherer Gewalt oder eines Todesfalls der Vertragsnehmer entstehen
für Sie keinerlei Kosten.
Der Vertragspartner ist zur Zahlung von 100 % der Netto-Gage verpflichtet,
soweit die Veranstaltung aus Gründen ausfällt, die der Vertragspartner
zu vertreten hat und die Künstlerin ihre Leistung angeboten hat.
Die Künstlerin kann im Krankheitsfalle unter Vorlage eines ärztlichen
Attests aus dem Vertrag befreit werden. Sie wird sich intensiv um einen
passenden Ersatz bemühen.
Gibt es eine zeitliche Begrenzung?
Die Dauer
des Auftritts wird bei Vertragabschluss vereinbart. Eine Verlängerung
ist auch spontan möglich, falls ich nicht zeitlich wegen eines
Anschlussauftritts gebunden bin.